Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen, - 4.
Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, - 5.
Umweltschutz, rationelle Energieverwendung, - 6.
Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen, - 7.
Bestimmen, Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen, - 8.
Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck, - 9.
Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel, - 10.
Beschaffen und Lagern von Waren: - 10.1
Einkauf, - 10.2
Warenannahme, Lagerung und Bestandsüberwachung, - 11.
Beratung und Verkauf: - 11.1
Verkaufsförderung und -vorbereitung, - 11.2
Beraten und Bedienen von Kunden, - 12.
kaufmännische Steuerung und Kontrolle.