§ 1 FluLärmBerl-TegelV BE - Festsetzung des Lärmschutzbereichs

Zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung des Flughafens Berlin-Tegel wird der in § 2 bestimmte Lärmschutzbereich festgesetzt.