Die Statistik nach § 1 Nr. 5 erfasst bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 jährlich zum Stichtag 1. Januar die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht sowie beamtenrechtlichen Grundsätzen nach folgenden Erhebungsmerkmalen:
- 1.
Geburtsmonat und -jahr, - 2.
Geschlecht, Familienstand, - 3.
Art des früheren Dienstverhältnisses, - 4.
Rechtsgrundlage der Versorgung, - 5.
Art des Versorgungsanspruchs, - 6.
Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe, - 7.
Wohnort, - 8.
Ruhegehaltssatz, - 9.
Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalls, letzter Aufgabenbereich, - 10.
Bruttoversorgungsbezüge des Vorjahres, - 11.
Bruttoversorgungsbezüge im Berichtsmonat gegliedert nach Bezügebestandteilen, - 12.
Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand, - 13.
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 auch nach dem Einzelplan.