Zusätzliche Erhebungsmerkmale sind
- 1.
bei den Einrichtungen für Forschung und Entwicklung und den Instituten an Hochschulen nach § 2 Absatz 2 und 3 Satz 1 Nummer 2, Absatz 4, 5 und 7 für die Erhebung nach § 3: - a)
die Art der Einrichtung, - b)
die Rechtsform, - c)
die Art der Buchführung, - d)
die Gemeinde, in der die Einrichtung ihren Sitz hat, - e)
der Anteil von Forschung und Entwicklung an der Gesamttätigkeit der Einrichtung und - f)
der Aufgabenbereich der Einrichtung;
- 2.
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 bis 7 für die Erhebungen nach den §§ 6 und 7 der Beschäftigungsbereich.