§ 3 FriseurAusbV 2008 - Struktur der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung gliedert sich in

1.
Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt A und C,
2.
eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit der Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt B.