Weitere Leistungen der Komplexleistung Frühförderung sind insbesondere
- 1.
die Beratung, Unterstützung und Begleitung der Erziehungsberechtigten als medizinisch-therapeutische Leistung nach § 5 Absatz 2, - 2.
offene, niedrigschwellige Beratungsangebote für Eltern, die ein Entwicklungsrisiko bei ihrem Kind vermuten. Dieses Beratungsangebot soll vor der Einleitung der Eingangsdiagnostik in Anspruch genommen werden können, - 3.
Leistungen zur Sicherstellung der Interdisziplinarität; diese sind insbesondere: - a)
Durchführung regelmäßiger interdisziplinärer Team- und Fallbesprechungen, auch der im Wege der Kooperation eingebundenen Mitarbeiter, - b)
die Dokumentation von Daten und Befunden, - c)
die Abstimmung und der Austausch mit anderen, das Kind betreuenden Institutionen, - d)
Fortbildung und Supervision,
- 4.
mobil aufsuchende Hilfen für die Erbringung heilpädagogischer und medizinisch-therapeutischer Leistungen außerhalb von interdisziplinären Frühförderstellen, nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum und sozialpädiatrischen Zentren.