Der Flugberatungsdienst umfaßt
- 1.
die Sammlung, Auswertung und Bekanntmachung der Nachrichten, die für eine sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig ist; - 2.
die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Flugplänen; - 3.
die Beratung der Luftfahrzeugführer bei der Flugvorbereitung; - 4.
die Herstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten.