Der Marktgebietsverantwortliche ist verpflichtet, die folgenden Angaben unter Wahrung von Geschäftsgeheimnissen auf seiner Internetseite monatlich zu veröffentlichen:
- 1.
die Gasbeschaffungsumlage in Cent je Kilowattstunde, - 2.
die Berechnungsgrundlage und -systematik zur Prognose der Gasbeschaffungsumlage einschließlich der Methodik zur Ermittlung der Ausschüttungen, - 3.
das Gesamtaufkommen der Gasbeschaffungsumlage, - 4.
die aggregierten Prognosewerte für den laufenden Abrechnungsmonat und - 5.
den monatlichen Saldo des Umlagekontos, sobald alle für die Veröffentlichung erforderlichen endgültigen Werte für den betreffenden Monat vorliegen.