Die Hauptversammlung beschließt über:
- 1.
die Feststellung des Jahresabschlusses, - 2.
die Verwendung des Jahresüberschusses, - 3.
die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrats, - 4.
die Bestellung des Abschlußprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses, - 5.
Änderungen des Statuts, - 6.
Änderungen des Grundkapitals, - 7.
den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, - 8.
die Aufnahme neuer Geschäftszweige oder die Aufgabe vorhandener Tätigkeitsbereiche, - 9.
die Umwandlung der Holding in eine Aktiengesellschaft und die Feststellung der Satzung der Aktiengesellschaft, - 10.
die Auflösung der Holding.