§ 51 GntVDDVCSVDV - Zwischenprüfungszeugnis

Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe

1.
der Rangpunkte und der Noten der Modulprüfungen sowie
2.
der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.