GrenzAV 2014 - Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raums und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
- § 1 GrenzAV 2014 - Ausdehnung des grenznahen Raums
- § 2 GrenzAV 2014 - Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind
- § 3 GrenzAV 2014 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 GrenzAV 2014 - (zu § 1)Rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raums
- Anlage 2 GrenzAV 2014 - (zu § 2 Absatz 1)Gebiete, die der Grenzaufsicht unterworfen sind