Die Steuer entsteht,
- 1.
wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung; - 2.
wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.
Anwälte zum GrEStG 1983
Rechtsanwalt Sven Walker
M5H 3M7 Toronto
Rechtsanwalt Carl-Christian Thier
10174 New York
Rechtsanwalt Martin Weinhardt
84111 Salt Lake City