(1) Dem Handzuginstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Handzuginstrumenten, insbesondere von Akkordeons, Harmonikas und Bandonien.
(2) Dem Handzuginstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der Handzuginstrumente, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, - 3.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, - 4.
Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde, - 5.
Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie, - 6.
Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, insbesondere Akustik und Statik, - 7.
Kenntnisse in den Meßtechniken, - 8.
Kenntnisse in der Wirkungsweise und dem Einbau von elektronischem Zubehör, - 9.
Kenntnisse der Mensuren sowie der berufsbezogenen Normen, - 10.
Kenntnisse in der Herstellung von Stimmzungen und Stimmplatten, - 11.
Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Handzuginstrumenten, - 12.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, - 13.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 14.
Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen, - 15.
Auswählen und Zuschneiden der Werkstoffe, - 16.
Bearbeiten der Werkstoffe, insbesondere Sägen, Feilen, Schneiden, Bohren, Fräsen, Schnitzen, Hobeln und Biegen, - 17.
Herstellen von lösbaren und unlösbaren Verbindungen, insbesondere durch Löten, Fugen, Leimen, Kleben und Nieten, - 18.
Messen, Aufzeichnen und Anreißen, - 19.
Anfertigen von Schablonen, - 20.
Herstellen des Korpus, - 21.
Herstellen des Balges, - 22.
Herstellen und Montieren von Baßmechanik und Schaltgruppen, - 23.
Herstellen, Montieren und Einbauen der Tastatur, - 24.
Herstellen, Einbauen, Ventilieren und Einwachsen der Stimmplatten, - 25.
Wickeln von Federn, - 26.
Aufnieten und Stimmen der Stimmzungen, - 27.
Zusammenbauen der Baugruppen, - 28.
manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Putzen, Beizen, Grundieren, Schleifen, Lackieren, Polieren und Mattieren, - 29.
Zusammenbauen von Handzuginstrumenten, - 30.
Anspielen von Handzuginstrumenten, - 31.
Pflegen und Instandhalten von Handzuginstrumenten, - 32.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.