(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, - 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt - a)
personenbetreuende Dienstleistungen, - b)
serviceorientierte Dienstleistungen oder - c)
ländlich-agrarische Dienstleistungen sowie
- 3.
schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
hauswirtschaftliche Betreuungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln, - 2.
hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen erbringen, - 3.
hauswirtschaftliche Versorgungsbedarfe personen-, zielgruppen- und situationsorientiert ermitteln, - 4.
Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren, - 5.
Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten, - 6.
Textilien einsetzen, reinigen und pflegen, - 7.
hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten, - 8.
Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen, - 9.
hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten, - 10.
qualitätssichernde Maßnahmen durchführen, - 11.
Hygienemaßnahmen durchführen, - 12.
im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken sowie - 13.
mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren.
(3) In der Berufsbildposition Hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt
- 1.
im Schwerpunkt Personenbetreuende Dienstleistungen, - 2.
im Schwerpunkt Serviceorientierte Dienstleistungen oder - 3.
im Schwerpunkt Ländlich-agrarische Dienstleistungen.
(4) Die Berufsbildpositionen der schwerpunktübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz sowie - 5.
Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit.