Hilfsmerkmale sind
- 1.
Bauscheinnummer, Aktenzeichen; - 2.
Anschrift des Baugrundstücks; - 3.
Name und Anschrift des Bauherrn für die Erhebungen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und des Eigentümers für die Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4; - 4.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen; - 5.
bei Wiedererrichtung eines Gebäudes zusätzlich Abgangsjahr des vorherigen Gebäudes und Meldung zur Erhebung nach § 1 Abs. 2 Nr. 4.