Das Bundespolizeipräsidium regelt durch Verwaltungsvorschrift:
- 1.
den Ablauf des Auswahlverfahrens, - 2.
die Dauer der Teile des Auswahlverfahrens, - 3.
die im jeweiligen Teil zu bearbeitenden Aufgaben, - 4.
die Bewertungs- und Gewichtungssystematik sowie - 5.
die Mindestpunktzahl, die für das Bestehen erforderlich ist.