§ 2 HBPolVDAufstV - Ziele der Ausbildung

Die Ausbildung hat folgende Ziele:

1.
den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten das Fach- und Methodenwissen zu vermitteln, das sie befähigt, Aufgaben des höheren Polizeivollzugsdienstes bis zur Besoldungsgruppe A 14 wahrzunehmen,
2.
die berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zu ergänzen und zu vertiefen und
3.
die persönliche und soziale Kompetenz der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auszubauen.