Anlage 2 HdlKlSchwV 1986 - (zu § 2 Absatz 5 Nummer 2)Verfahren zur Ermittlung des Muskelfleischanteils von Schweineschlachtkörpern nach § 2 Absatz 5 Nummer 2
Der Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel berechnet:
- MF
= 60,98501 – 0,85831 ⋅ S + 0,16449⋅ F.
- MF
= Geschätzter prozentualer Muskelfleischanteil des Schlachtkörpers, - S
= Rückenspeckdicke (einschließlich Schwarte) in mm, gemessen 7 cm seitlich der Trennlinie zwischen der zweit- und drittletzten Rippe, - F
= Dicke des Rückenmuskels in mm, gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie S gemessen.
Bei Klassifizierungsgeräten, die aufgrund der spezifischen biologischen Eigenschaften eines Schlachtkörpers die Dicke des Rückenmuskels nicht direkt bestimmen können, wird anstatt des Fleischmaßes F ersatzweise das Fleischmaß F* für die Berechnung des Muskelfleischanteils verwendet. F* wird wie folgt berechnet:
- F*
= 0,95 ⋅ G – 3.
- F*
= Hilfsgröße zur Schätzung der Dicke des Rückenmuskels in mm, - G
= Gesamtmaß entspricht der Summe der Dicke des Rückenmuskels F und der Dicke des Zwischenrippengewebes Z (siehe Abbildung) und wird gleichzeitig und an der gleichen Stelle wie S in mm gemessen.
Messlinie im Kotelettquerschnitt zwischen der zweit- und drittletzten Rippe