Sind Teile einer Einrichtung mehreren Einrichtungsarten im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heimgesetzes zuzuordnen, so sind auf diese Teile die Anforderungen der Verordnung für die ihnen jeweils entsprechende Einrichtungsart anzuwenden.
Anwälte zum HeimMindBauV
Attorney-at-Law Esq. Alexander Thorlton
32953 Orlando
Spanischer Anwalt (Abogado) Unai Mieza Arana LL.M
48001 Bilbao
Anwalt Dr. Stephan Paetzold
75017 Paris