(1) Dem Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
Entwurf, Herstellung, Instandhaltung und Restaurierung von Holzblasinstrumenten, insbesondere von Flöten, Oboen, Fagotten, Klarinetten, Englischhörnern und Saxophonen.
(2) Dem Holzblasinstrumentenmacher-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
- 1.
Kenntnisse der Holzblasinstrumente, insbesondere der Klappenblasinstrumente, - 2.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werk- und Hilfsstoffe, - 3.
Kenntnisse der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen, - 4.
Kenntnisse der berufsbezogenen Musik- und Musikinstrumentengeschichte sowie der Stilkunde, - 5.
Kenntnisse auf dem Gebiet der Musiktheorie, - 6.
Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, insbesondere der Akustik und Statik, - 7.
Kenntnisse der Arten und Eigenschaften der berufsbezogenen Legierungen und Edelmetallauflagen, - 8.
Kenntnisse der Mensuren sowie der berufsbezogenen Normen, - 9.
Kenntnisse der Instandhaltung und Restaurierung von Holzblasinstrumenten, - 10.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes, - 11.
Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, - 12.
Entwerfen und Anfertigen von Werkzeichnungen, - 13.
Messen, Aufzeichnen und Anreißen, - 14.
Anfertigen von Schablonen, - 15.
Auswählen und Zuschneiden der Werkstoffe, - 16.
Bearbeiten der Werkstoffe, insbesondere Sägen, Bohren, Schmieden, Fräsen, Feilen, Räumen, Drechseln und Drehen, - 17.
Herstellen von Verbindungen, insbesondere durch Nieten, Löten, Fügen, Leimen und Kleben, - 18.
Reiben und Senken, - 19.
Gewindeschneiden, - 20.
Biegen und Richten, Ziehen und Stanzen, - 21.
Strecken, Stauchen, Treiben, Drücken, Kröpfen und Bördeln sowie Formen, - 22.
Anfertigen des Korpus, - 23.
manuelle und maschinelle Oberflächenbearbeitung, insbesondere Putzen, Beizen, Schleifen und Lackieren, - 24.
Herstellen von Innenbohrungen, - 25.
Anbringen und Bearbeiten von Säulchen, - 26.
Bohren von Tonlöchern, - 27.
Anfertigen von Klappenmechanikteilen, - 28.
Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechaniken, - 29.
Bepolstern, Bekorken, Befedern und Montieren der Klappenmechaniken, - 30.
spielfertiges Montieren des Instrumentes, - 31.
Anspielen und Stimmen, - 32.
Anfertigen und Zurichten von berufsbezogenen Werkzeugen, - 33.
Pflegen und Instandhalten von Holzblasinstrumenten, - 34.
Pflegen und Instandhalten der berufsbezogenen Werkzeuge, Geräte und Maschinen.