§ 14 HörAkAusbV - Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten,
2.
Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken,
3.
Hörsystemanpassung und Patientenberatung,
4.
Servicemaßnahmen sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.