Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, - 4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, - 5.
Planen und Vorbereiten des Arbeitsablaufs sowie Kontrollieren und Bewerten des Arbeitsergebnisses; Qualitätssicherung, - 6.
Prüfen, Anreißen und Kennzeichnen, - 7.
Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen, - 8.
Bestimmen und Zuordnen von Instrumenten, - 9.
Auswählen der Werk- und Hilfsstoffe und deren Lagerung, - 10.
Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken, - 11.
manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen, - 12.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 13.
Anfertigen von Klappenmechanikteilen, - 14.
Fügen, - 15.
Anfertigen und Zurichten von Kleinwerkzeugen, - 16.
Herstellen von Korpussen aus Holz oder Metall, - 17.
Behandeln von Oberflächen, - 18.
Bohren von Ton- und Säulchenlöchern, - 19.
Anbringen und Bearbeiten von Säulchen, - 20.
Zusammenbauen und Einpassen der Klappenmechanik, - 21.
Spielfertigmachen von Instrumenten, - 22.
Reparieren von Instrumenten.