- 1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde, - 2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person, - 3.
Datum des Bestehens der Prüfung, - 4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3, - 5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, - 6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
zum Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ - a)
Benennung und Bewertung dieses Prüfungsteils mit Note sowie - b)
Benennung und Bewertung der vier Qualifikationsbereiche dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 2.
zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils mit Note, - b)
Benennung und Bewertung der fünf Qualifikationsschwerpunkte dieses Prüfungsteils mit Punkten sowie - c)
Benennung des situationsbezogenen gastorientierten Fachgesprächs mit Punkten,
- 3.
zum Prüfungsteil „Praktische Prüfung“ - a)
Benennung dieses Prüfungsteils mit Note sowie - b)
Benennung und Bewertung der ersten Situationsaufgabe (schriftlich, praktisch, und mündlich) und der zweiten Situationsaufgabe (situationsbezogenes Fachgespräch) dieses Prüfungsteils mit Punkten,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung, - 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl, - 6.
die Gesamtnote in Worten, - 7.
Befreiungen nach § 8, - 8.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 4.