Bei der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen sind Mitarbeiter, die einen eigenen wissenschaftlichen oder wesentlichen sonstigen Beitrag geleistet haben, als Mitautoren zu nennen; soweit möglich, ist ihr Beitrag zu kennzeichnen.
Anwälte zum HRG
Rechtsanwalt Malte Brix
10969 Berlin
Rechtsanwalt Olaf Möhring
41179 Mönchengladbach
Rechtsanwältin Claudia Rübener
47169 Duisburg