Die zuständige Behörde kann für einen Betrieb, in dem
- 1.
weniger als 250 Hühner zu Zucht- oder Vermehrungszwecken, - 2.
weniger als 350 Junghennen oder - 3.
weniger als 350 Hühner zum Zwecke der Konsumeierproduktion
Die zuständige Behörde kann für einen Betrieb, in dem