§ 5 HwFwBAProKaufmMFV - Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern, - 2.
Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten, - 3.
Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten, - 4.
Personalwesen gestalten und Personal führen und - 5.
Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.