§ 2 HwStatG 1994 - Erhebungseinheiten

Erhebungseinheiten sind selbständige Betriebe und Unternehmen

1.
des zulassungspflichtigen Handwerks nach Anlage A und
2.
des zulassungsfreien Handwerks nach Anlage B Abschnitt 1
der Handwerksordnung.