Dem Hauptzollamt Duisburg werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Krefeld, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Duisburg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, - 2.
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Krefeld für den Kreis Wesel, - 3.
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Düsseldorf, - 4.
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Krefeld für den Kreis Wesel sowie - 5.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Krefeld, mit Ausnahme des Rhein-Kreises Neuss, und des Hauptzollamts Münster für den Kreis Borken.