Dem Hauptzollamt Heilbronn werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, - a)
der Hauptzollämter Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm, - b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Heilbronn als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist,
- 2.
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Stuttgart für den Landkreis Ludwigsburg, - 3.
die zollamtliche Abfertigung des Warenverkehrs des Hauptzollamts Karlsruhe für den Neckar-Odenwald-Kreis, - 4.
die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Stuttgart, - 5.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm, - 6.
die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Karlsruhe, Lörrach, Singen, Stuttgart und Ulm, - 7.
den Aufgabenbereich Vollstreckung der Hauptzollämter Stuttgart und Ulm sowie - 8.
den Aufgabenbereich Vollstreckung aller Hauptzollämter bundesweit, sofern eine rückständige Abgabe auf Kaffee, kaffeehaltige Waren, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse sowie auf Alkohol und alkoholhaltige Waren im Rahmen eines IT-Verbrauchsteuerverfahrens bei der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Stuttgart zum Soll gestellt wurde.