Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie - 2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.