§ 20 HZAZustV 2021 - Hauptzollamt Karlsruhe

Dem Hauptzollamt Karlsruhe werden die Zuständigkeiten übertragen für

1.
die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Lörrach und Singen sowie
2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Lörrach und Singen.