Dem Hauptzollamt Nürnberg werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Anmahnung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen und die Anforderung von Säumniszuschlägen des Hauptzollamts Schweinfurt, sofern der Zollzahlstelle des Hauptzollamts Nürnberg die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt, - 2.
die Bewilligung des laufenden Zahlungsaufschubs der Hauptzollämter Erfurt, Regensburg und Schweinfurt, - 3.
die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Stundungs-, Säumnis-, Verzugs- oder Kreditzinsen und Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung der daraus resultierenden Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Nürnberg bewilligten laufenden Zahlungsaufschub aller Hauptzollämter bundesweit, - 4.
die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer des Hauptzollamts Schweinfurt für den Landkreis Forchheim, - 5.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Regensburg und Schweinfurt sowie - 6.
die Sonderprüfungen der Hauptzollämter Augsburg, Landshut, München, Regensburg, Rosenheim und Schweinfurt.