Dem Hauptzollamt Rosenheim werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, - a)
der Hauptzollämter Augsburg, Landshut und München, - b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Rosenheim als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist,
- 2.
der Bundesfinanzverwaltung obliegende Angelegenheiten auf dem Gebiet der Milchquotenregelung der Europäischen Union des Hauptzollamts München, - 3.
die Tätigkeiten als Ausfuhr-, Einfuhr- und Durchfuhrzollstelle des Hauptzollamts Landshut für den Landkreis Rottal-Inn, - 4.
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts München sowie - 5.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts München für die Landkreise Fürstenfeldbruck und München sowie die Stadt München, einschließlich des Verwertungsverfahrens der Hauptzollämter Augsburg, Landshut und München, sofern nicht die in § 25 Nummer 3 genannten Städte und Gemeinden betroffen sind.