Dem Hauptzollamt Aachen werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, - a)
der Hauptzollämter Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld und Münster, - b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Aachen als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist,
- 2.
die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Köln sowie - 3.
den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Köln, mit Ausnahme des Oberbergischen Kreises, des Rheinisch-Bergischen Kreises und der kreisfreien Stadt Leverkusen.