Dem Hauptzollamt Schweinfurt werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
die Suchverfahren im Rahmen zollrechtlicher Versandverfahren, einschließlich der Inanspruchnahme von Bürgen in Suchverfahren und der Abgabenerhebung in Suchverfahren, - a)
der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg, - b)
aller Hauptzollämter bundesweit, wenn das Hauptzollamt Schweinfurt als erstes mit dem Suchverfahren befasst ist, sowie
- 2.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Nürnberg und Regensburg.