IntGüRVG - Internationales Güterrechtsverfahrensgesetz
- Abschnitt 1Anwendungsbereich; allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Bürgerliche Streitigkeiten
- Abschnitt 3Zulassung der Zwangsvollstreckung aus ausländischen Titeln; Anerkennungsfeststellung
- Unterabschnitt 1Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
- § 4 IntGüRVG - Zuständigkeit; Rechtsverordnung
- § 5 IntGüRVG - Zulassung zur Zwangsvollstreckung; Antragstellung
- § 6 IntGüRVG - Verfahren
- § 7 IntGüRVG - Vollstreckbarkeit ausländischer Titel in Sonderfällen
- § 8 IntGüRVG - Entscheidung
- § 9 IntGüRVG - Vollstreckungsklausel
- § 10 IntGüRVG - Bekanntgabe der Entscheidung
- Unterabschnitt 2Beschwerde; Rechtsbeschwerde
- Unterabschnitt 3Beschränkung der Zwangsvollstreckung auf Sicherungsmaßregeln und unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung
- § 15 IntGüRVG - Einwände gegen die Beschränkung auf Maßregeln zur Sicherung
- § 16 IntGüRVG - Sicherheitsleistung durch den Schuldner
- § 17 IntGüRVG - Versteigerung beweglicher Sachen
- § 18 IntGüRVG - Unbeschränkte Fortsetzung der Zwangsvollstreckung; besondere gerichtliche Anordnungen
- § 19 IntGüRVG - Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Gericht des ersten Rechtszuges zugelassenen Zwangsvollstreckung
- § 20 IntGüRVG - Unbeschränkte Fortsetzung der durch das Beschwerdegericht zugelassenen Zwangsvollstreckung
- Unterabschnitt 4Feststellung der Anerkennung einer ausländischen Entscheidung
- Unterabschnitt 5Vollstreckungsabwehrklage; besonderes Aufhebungs- und Änderungsverfahren; Schadensersatz
- § 23 IntGüRVG - Vollstreckungsabwehrklage
- § 24 IntGüRVG - Verfahren nach Aufhebung oder Änderung eines für vollstreckbar erklärten ausländischen Titels
- § 25 IntGüRVG - Verfahren nach Aufhebung oder Änderung einer anerkannten ausländischen Entscheidung
- § 26 IntGüRVG - Schadensersatzpflicht des Gläubigers
- Unterabschnitt 6Entscheidungen deutscher Gerichte zu inländischen Titeln; Mahnverfahren
- Unterabschnitt 1Vollstreckbarkeit ausländischer Titel
- Abschnitt 4Authentizität von Urkunden