InVeKoSV 2015 - InVeKoS-Verordnung
- Abschnitt 1Anwendungsbereich, Zuständigkeiten, Begriffsbestimmungen und Kommunikation
- Abschnitt 2Gemeinsame Vorschriften
- Unterabschnitt 1Sammelantrag
- § 7 InVeKoSV 2015 - Form und Frist
- § 8 InVeKoSV 2015 - Betriebsbezogene Angaben
- § 9 InVeKoSV 2015 - (weggefallen)
- § 10 InVeKoSV 2015 - Flächenbezogene Angaben
- § 10a InVeKoSV 2015 - Zusätzliche Angaben für bestimmte Flächen im Antragsjahr 2018
- § 11 InVeKoSV 2015 - Besondere Angaben für die Zwecke der Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- § 11a InVeKoSV 2015 - Änderung bei Flächennutzungen im Umweltinteresse
- § 12 InVeKoSV 2015 - Angaben bei Anbau von Nutzhanf
- § 13 InVeKoSV 2015 - Angaben beim Anbau von Hopfen
- § 13a InVeKoSV 2015 - Angaben bei Niederwald mit Kurzumtrieb
- § 14 InVeKoSV 2015 - Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie
- § 15 InVeKoSV 2015 - Angaben bei Beantragung der Zahlung für Junglandwirte
- § 16 InVeKoSV 2015 - Angaben hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen
- Unterabschnitt 2Sonstige gemeinsame Vorschriften
- Unterabschnitt 1Sammelantrag
- Abschnitt 3Verfahren bei Zahlungsansprüchen
- Abschnitt 4Verfahren bei der Kleinerzeugerregelung
- Abschnitt 5Verfahren bei der Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Rahmen der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- § 25 InVeKoSV 2015 - Antrag auf Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland
- § 25a InVeKoSV 2015 - Antrag auf Aufhebung der Bestimmung von Dauergrünland als umweltsensibel
- § 25b InVeKoSV 2015 - Mitteilungspflichten nach § 15 Absatz 2b Satz 2 und § 16 Absatz 6 Satz 2 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
- Abschnitt 6Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor
- Abschnitt 7Hanf
- Abschnitt 8Duldungs-, Mitwirkungs-, Nachweis- und Meldepflichten
- § 30 InVeKoSV 2015 - Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers
- § 30a InVeKoSV 2015 - Anzeige des Umpflügens von bestimmten Flächen mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen
- § 31 InVeKoSV 2015 - Duldungs- und Mitwirkungspflichten
- § 32 InVeKoSV 2015 - Mitteilungspflichten der Länder und der Bundesstellen
- Abschnitt 9Ordnungswidrigkeiten
- Abschnitt 10Schlussbestimmungen