InvHSG - Investitionshilfe-Schlußgesetz
- Erster AbschnittBeendigung der Aufbringung der
Investitionshilfe
- Zweiter AbschnittErmäßigung der Verzugszuschläge
- Dritter AbschnittBehandlung des eine Milliarde
Deutsche Mark übersteigenden Aufkommens aus der Investitionshilfe
- Vierter AbschnittErlöschen des Sondervermögens
- Fünfter AbschnittBegriffsbestimmung
- Sechster AbschnittInkrafttreten