§ 25 InvStG 2018 - Getrennte Besteuerungsregelungen

Die Vorschriften des Kapitels 2 sind auf Spezial-Investmentfonds und deren Anleger nicht anzuwenden, es sei denn, in Kapitel 3 werden abweichende Bestimmungen getroffen.

Anwälte zum InvStG 2018