JArbSchUV - Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
- § 1 JArbSchUV - Durchführung der Untersuchungen
- § 2 JArbSchUV - Untersuchungsberechtigungsschein
- § 3 JArbSchUV - Erhebungsbogen
- § 4 JArbSchUV - Untersuchungsbogen
- § 5 JArbSchUV - Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
- § 6 JArbSchUV - Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
- § 7 JArbSchUV - Berlin-Klausel
- § 8 JArbSchUV - Inkrafttreten, abgelöste Vorschrift
- Anlage 1 JArbSchUV - Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Anlage 1a JArbSchUV - (Farbe rot) Erhebungsbogen für die Nachuntersuchung nach dem Jugendschutzgesetz (JArbSchG)
- Anlage 2 JArbSchUV - Zum Verbleib beim Untersuchenden Arzt Untersuchungsbogen
- Anlage 2a JArbSchUV - (Farbe rot) Zum Verbleib beim untersuchenden Arzt Untersuchungsbogen
- Anlage 3 JArbSchUV - Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
- Anlage 3a JArbSchUV - (Farbe rot) Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten
- Anlage 4 JArbSchUV - Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber
- Anlage 4a JArbSchUV - (Farbe rot) Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber