Art 1 KatHiLAbkPOLG

Dem in Warschau am 10. April 1997 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.