Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Betriebliche und technische Kommunikation, - 6.
Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse, - 7.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen, - 8.
Formgebung und Veredlung, - 9.
Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 10.
Trocknen und Brennen, - 11.
Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, - 12.
Modelle und Formen entwerfen, - 13.
Einsetzen von Werkstoffen und Hilfsmitteln für den Modell-, Einrichtungs- und Formenbau, - 14.
Herstellen von Werkstücken aus Metall, - 15.
Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Gips, - 16.
Herstellen von dreidimensionalen Werkstücken aus Kunststoffen, - 17.
Herstellen von Formen, - 18.
Trocknen und Lagern.