§ 1 KflDiAusbV - Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.
Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,
2.
(weggefallen)
3.
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
werden staatlich anerkannt.