Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn
- 1.
der praktische Teil der Prüfung bestanden ist, - 2.
im schriftlichen und mündlichen Teil die Einzelnote "ungenügend" nicht erteilt worden ist und - 3.
die Leistungen in jedem der drei Fachgebiete mindestens mit der Gesamtnote "ausreichend" bewertet worden sind.