Art 1 KfzAbkGBRG

Dem in Bonn am 5. November 1971 unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland über die steuerliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im internationalen Verkehr wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.