Das Gesetz regelt
- 1.
den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung, - 2.
die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut, - 3.
das Inverkehrbringen von Kulturgut, - 4.
die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes, - 5.
die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und - 6.
die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.