Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für
- 1.
den Rückgabeanspruch eines Mitgliedstaates nach § 50 bei der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde oder - 2.
Ansprüche nach den §§ 51 bis 53 auf diplomatischem Weg beim Auswärtigen Amt.
Das Rückgabeersuchen ist zu stellen für