Hilfsmerkmale sind:
- 1.
Name des Krankenhausträgers oder des Trägers der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, - 2.
Name und Anschrift des Krankenhauses oder der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, - 3.
Name und Anschrift des Eigentümers des Krankenhauses oder der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung, - 4.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person, - 5.
Institutionskennzeichen des Krankenhauses, - 6.
ab dem 1. Januar 2020 die Standorte des Krankenhauses entsprechend dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.