Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, - 6.
Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung, - 7.
Hygiene, - 8.
Küchenbereich, - 9.
Servicebereich, - 10.
Büroorganisation und -kommunikation, - 11.
Warenwirtschaft, - 12.
Werbung und Verkaufsförderung, - 13.
Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren, - 14.
Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln, - 15.
Herstellen von Suppen und Soßen, - 16.
Zubereiten von Fisch, Schalen- und Krustentieren, - 17.
Verarbeiten von Fisch und Innereien, - 18.
Verarbeiten von Wild und Geflügel, - 19.
Herstellen von Vorspeisen und Anrichten von kalten Platten, - 20.
Zubereiten von Molkereiprodukten und Eiern, - 21.
Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen, - 22.
Herstellen von Süßspeisen.