Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Kenntnisse und Fertigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, - 4.
Umweltschutz, - 5.
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik, - 6.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, - 7.
Qualitätssichernde Maßnahmen, - 8.
Umsetzen von Hygienevorschriften, - 9.
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten, - 10.
Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln und Verpackungsmaterialien, - 11.
Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen, - 12.
Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen, - 13.
Herstellen von Füllungen und Cremes, - 14.
Überziehen von Konditoreierzeugnissen, - 15.
Herstellen von Salz-, Käse- und Partygebäck, - 16.
Kundenberatung und Verkauf, - 17.
Gestalten von Torten und Konditoreierzeugnissen, - 18.
Herstellen von Spezial- und Dauergebäck, - 19.
Herstellen von Marzipan-, Schokoladen- und Nougaterzeugnissen, - 20.
Entwerfen und Herstellen von Zuckererzeugnissen, - 21.
Herstellen von Pralinen, - 22.
Herstellen von Speiseeis und Speiseeiserzeugnissen, - 23.
Herstellen von Süßspeisen, - 24.
Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.