(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei geeignete Arbeiten auszuführen. Als geeignete Arbeiten kommen insbesondere die Herstellung von
- 1.
zwei Erzeugnissen aus Massen, - 2.
zwei Erzeugnisse aus Teigen, - 3.
zwei verschiedenen Desserts, - 4.
einem Speiseeiserzeugnis, - 5.
pikanten Konditoreierzeugnissen, insbesondere gefüllten Pasteten, - 6.
einer Teegebäckmischung aus vier Sorten, - 7.
einer Mischung süßer oder pikanter Fours, - 8.
einer Pralinenmischung aus vier Sorten, - 9.
vier unterschiedlichen Marzipanarbeiten, - 10.
einer figürlichen Schokoladen- oder Krokantarbeit
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.